Ab 1. August 2012 werden Verträge mit Verbrauchern im Internet nur noch wirksam zustande kommen, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Verwendet der Unternehmer eine Schaltfläche ("Button") für die Bestellung, muss diese gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis, z.B. "zahlungspflichtig bestellen", beschriftet sein. Bei fehlender Bestätigung oder fehlerhafter Beschriftung der Schaltfläche kommt kein Vertrag zustande. Der Unternehmer muss im Zweifel beweisen, dass er seinen Pflichten ausreichend nachgekommen ist.
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