Die Europäische Kommission hat am 25. Januar 2012 ihre umfassenden Pläne zu einer EU-weiten Datenschutzreform vorgestellt. An die Stelle der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und der nationalen Datenschutzgesetze der EU Mitgliedstaaten soll die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung treten. Dies hätte für den Datenschutz in Europa weitreichende Konsequenzen. Eine Verordnung ist im Unterschied zu einer Richtlinie, die erst durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss, in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbares Recht, führt also zu einer europäischen Vollharmonisierung. Das Bundesdatenschutzgesetz hätte ausgedient. Zwar steht das Gesetzgebungsvorhaben noch am Anfang, Unternehmen sollten sich aber schon jetzt auf gravierende Änderungen einstellen.
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