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Der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz ist nach Ansicht des BGH (11.02.2010, Az. I ZR 178/08) beim Vertrieb von Software auf Datenträgern nicht berührt, wenn der Hersteller dem Ersterwerber die Weitergabe seines Nutzerkontos untersagt, obwohl damit eine Weiterveräußerung der Software ohne Weitergabe der Nutzerkennung faktisch ausscheidet. Die Entscheidung des BGH eröffnet Softwareherstellern Möglichkeiten, durch Gestaltung ihres Produktes die Weiterveräußerung zu beschränken.
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Posted by Antje Zimmerlich on Friday 27 Aug 2010