Das LG Hamburg hat am 20. April 2012 über eine Klage der Verwertungsgesellschaft GEMA gegen den Betreiber des Videoportals „YouTube“ entschieden. Nach dem Urteil der Hamburger Richter haftet der Betreiber als Störer für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern unberechtigt hochgeladene Videos. Dabei konkretisiert das Gericht die zumutbaren Prüfungs- und Kontrollpflichten eines Plattformbetreibers.[Read More]
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