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Das im Vordringen befindliche IT-Konzept, das unter der Bezeichnung "Bring your own Device" oder kurz "ByoD" bekannt wurde, hat sich neben Cloud Computing zum nächsten Trend der IT-Branche entwickelt. ByoD umschreibt eine IT-Strategie, nach der Unternehmen ihren Mitarbeitern gestatten, private Notebooks, Tablet-PCs oder Smartphones für betriebliche Zwecke zu nutzen und ihnen dafür Zugriff zum Firmennetzwerk sowie den dort gespeicherten Unternehmensdaten gewähren. Neben wirtschaftlichen Erwägungen stellen sich im Zusammenhang mit diesem neuen IT-Trend auch interessante rechtliche Fragen, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Daher werden die rechtlichen Kernaspekte in einer Beitragsserie in diesem Blog näher beleuchtet.

Aus wirtschaftlicher Sicht verspricht ByoD mehrere Vorteile: Finanzieren Mitarbeiter Ihre IT-Devices selbst, entfallen für das Unternehmen die Anschaffungskosten. Zudem erhoffen sich Unternehmen, dass Ihre Mitarbeiter mit eigenen IT-Devices zufriedener sind, dadurch produktiver arbeiten und für die eigenen Geräte auch weniger IT-Support benötigen. Gleichzeitig lässt sich der Gedanke, private Geräte für Arbeitszwecke nutzbar zu machen, auch gut mit dem Trend in Einklang bringen, Mitarbeitern die Arbeit im Home Office zu gestatten. Weil Mobile Devices wegen der emotionalen Vermarktung mittlerweile als Lifestyle Accessoires gelten können, wird so mancher Mitarbeiter bevorzugen, sein Arbeitsgerät selbst auszusuchen.

Gegen ByoD wird vorgebracht, dass die Öffnung des Unternehmensnetzes für private Endgeräte einen erheblichen Kontrollverlust über die Unternehmensdaten für die hauseigene IT-Abteilung bedeutet. ByoD stelle daher - so die Kritiker - ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Unternehmen dar. Zudem meinen Kritiker, dass sich die erhoffte Kostenersparnis häufig nicht umsetzen lässt, da ein überwiegender Teil der Belegschaft von ByoD keinen Gebrauch machen wird.

Da belastbare Erfahrungswerte bislang fehlen, bleibt also abzuwarten, ob sich die erwarteten wirtschaftlichen Vorteile für Anwenderunternehmen verwirklichen lassen.

Im Zusammenhang mit ByoD stellen sich auch rechtliche Fragen. Die folgenden Themen werden in dieser Beitragsserie näher beleuchtet:

IT-Compliance, Datenschutz und Datensicherheit

Der erste Beitrag befasst sich mit der Herausforderung, trotz der Gewährung des Zugriffs von privaten Endgeräten auf die zentral vorgehaltenen Unternehmensdaten den Anforderungen an IT-Compliance, Datenschutz und Datensicherheit gerecht zu werden.

Arbeits- und Steuerrecht

Der darauffolgende Beitrag beleuchtet die arbeits- und steuerrechtlichen Aspekte von ByoD. Da mit der Nutzung privater Geräte für die Erbringung der Arbeitsleistung die Grenzen zwischen Betrieblichem Privatem verschwimmen, stellt sich auch in diesem Zusammenhang die in der Vergangenheit viel diskutierte Problematik der privaten Nutzung des Internets sowie von E-Mails in abgewandelter Form erneut.

Urheberrecht

Urheberrechtsverletzungen werden häufig mit Computern begangen. Unter bestimmten Umständen kann ein Unternehmen für Urheberrechtsverletzungen seiner Mitarbeiter haftbar gemacht werden. Gegenstand dieses Beitrags sind solche Haftungsrisiken sowie Möglichkeiten, diese zu reduzieren.

Strafrecht

Nicht zuletzt das Strafrecht ist im Zusammenhang mit ByoD zu beachten. Im letzten Beitrag geht es um Geheimnisschutz und den Schutz der Privatsphäre. Dabei wird näher dargestellt, ab wann die Betrachtung bzw. die gezielte Ausspähung von Daten der Arbeitnehmer und des Unternehmens strafbar ist und welche Vorkehrungen zur Vermeidung einer Strafbarkeit getroffen werden sollten.

Posted by Carl Renner on Friday 27 Jan 2012