Auszug aus der Oktoberausgabe des Wirtschaftsmagazins "Automobil Produktion" :
"Zu den größten RECHTLICHEN HERAUSFORDERUNGEN für die Industrie bei der Elektromobilität zählt Dr. Thilo von Bodungen die Stromversorgung und Ladekonzepte sowie die neuen Kooperationsformen und Geschäftsmodelle. Der Automotive-Experte von DLA Piper, einer der größten Anwaltsfirmen weltweit, erwartet auch Kaufanreize.
AUTOMOBIL PRODUKTION: Herr Dr. von Bodungen, vor welchen rechtlichen Problemen steht das Elektromobilitätsgeschäft? Es gibt einige ganz große Felder. Da ist erstens die öffentliche Ladeinfrastruktur, damit Elektroautos an den Strom kommen. Es gilt alle Voraussetzungen zu schaffen, damit es vernünftige Ladekonzepte gibt. Zudem brauchen Elektroautos zur Marktdurchdringung gezielte Förderungen, es muss Kaufanreize geben. Auch sind vielfältige Kooperationen mit neuen Marktteilnehmern möglich, die für die Automobilindustrie mitunter Neuland sind. Die neuen Partner sind etwa Batteriehersteller, Netzbetreiber, Energieerzeuger; hinzu kommen auch Produktlieferanten, die zuvor noch nicht mit der Autobranche zusammenarbeiteten. Es wird zudem völlig neue Geschäftsmodelle geben. Stichworte wie etwa Carsharing, verschiedene Netzwerkstrukturen, Leasingmodelle, die es bisher so noch nicht gab, sind nur die bislang bekannt gewordenen Wege.
AUTOMOBIL PRODUKTION: Einer Verkaufsförderung wurde vonseiten der Regierung Merkel eine Absage erteilt, doch bis 2020 sollen eine Million E-Autos auf deutschen Straßen rollen ... Ich bin kein Wirtschaftsweiser. Aber aus verschiedenen technischen und politischen Gründen glaube ich nicht, dass dieses Ziel ohne weitere Förderung und Anreizsysteme erreicht wird. Trotzdem wird Elektromobilität eine immer größere Bedeutung gewinnen und ist definitiv auch eine Zukunftstechnologie.
AUTOMOBIL PRODUKTION: Was fehlt noch zur Verbreitung? Da sind die Themen Kosten, Nutzen, die Skepsis gegenüber der Alltagstauglichkeit. Überhaupt: Kann man damit Geld verdienen? All diese Punkte sind noch nicht in dem Maße gelöst, dass es zur massenhaften Verbreitung reicht. Da ist tatsächlich der Staat gefragt. Wenn er entsprechende Anreize und auch Vorschriften schafft, ist eine flächendeckende Nutzung möglich.
AUTOMOBIL PRODUKTION: Kurz zur Stromversorgung. Im Prinzip müsste man doch an jeder Straßenlaterne laden können ... Wie lade ich mein Auto? Noch kann ich es eben nicht an jeder Laterne. Dazu ist sicher noch eine weitere Standardisierung und Verbreitung nötig. Weiter: Wer verkauft mir den Strom, wer errichtet und unterhält die Ladestationen, die Abrechnungssysteme, kurz wer verdient damit Geld? Da gibt es verschiedene Konzepte. Als erstes fallen einem die Netzbetreiber oder die Energielieferanten ein. Ein Kooperationsmodell wäre meines Erachtens praktikabler. Hinzu kommt das Stichwort Smart Grid, intelligentes Stromnetz: Bekomme ich als Nutzer Zugriff auf verschiedene Anbieter? Lade ich immer den günstigsten Strom? Wie sicher sind meine Abrechnungsdaten? Um diese Infrastrukturen zu schaffen, muss noch einiges getan werden. Die Sicherheitsaspekte beim Laden sind lösbar. Aber es gibt auch schlichtere, ganz praktische Probleme: Wie sichere ich mir den freien Platz vor der Ladestation? Welchen Strom kann ich dort kaufen? Die CO2-Bilanz eines E-Autos steht und fällt mit Ökostrom. Auch da bedarf es staatlicher Regulative.
AUTOMOBIL PRODUKTION: Welche vertrags- und haftungsrechtlichen Fragen stellen sich – auch bei den Kooperationsmodellen? Im Prinzip gibt es zwei Kategorien: Zunächst das Neuland, Netzwerke, Aufladestationen und Geschäftsmodelle, die bis dato nicht von der Rechtsprechung oder vom Gesetz abgedeckt sind. Daneben existieren rechtlich bereits bestehende Themen, die nun mit neuen Produkten gefüllt werden. Wenn ein komplexes Batteriesystem einem OEM geliefert wird, gibt es wie zuvor Kauf- und Lieferverträge, aber mit neuen Aspekten und Problemen. Dazu gehören etwa Fragen der Eingangskontrolle, der Entwicklung und Verantwortungsabgrenzung. Wer ist für welchen Part verantwortlich, gerade wenn mehrere Komponenten zusammenspielen? Hier sollte rechtlich im Vorfeld klar sein, wer die Haftung übernimmt. Das wird wichtiger, wenn man Branchen vergleicht. Unsere Erfahrung zeigt: Die Autoindustrie hat zuweilen eine relativ geringe Regelungsdichte und arbeitet hemdsärmeliger, verglichen etwa mit Flugzeug-Zulieferverträgen. Gerade wenn Probleme auftret , die in der Branche traditionell überwiegend außergerichtlich geklärt werden, sind Verantwortlichkeiten vertraglich oft nicht eindeutig geklärt.
AUTOMOBIL PRODUKTION: Lässt sich nicht vieles aus bisherigen Verträgen übernehmen? In der rein kaufrechtlichen Zulieferbeziehung kann man durchaus auf vieles zurückgreifen. Aber die Herausforderung lautet, bei den Spezifikationen dessen, was man liefert, genau zu arbeiten. Bei vielen neuen Produkten fehlen Erfahrungswerte, etwa beim Lebenszyklus, der Haltbarkeit. Wann beginnt der Mangel oder die Pflichtverletzung, etwa bei einem Akku? Es gilt Erwartungen genau zu definieren. Und meist erschöpfen sich die Beziehungen ja nicht auf reine Zulieferung. Es wird gemeinsam entwickelt. Das bedeutet, unterschiedliche Technologien zu harmonisieren. Ähnlich wie bei der Auto- und IT-Branche kommt mit der Energiebranche nun eine weitere Komplexitätsstufe hinzu. Dazu gehören neue Zyklen, neue Materialien. Wichtig ist, den gemeinsamen Erwartungshorizont zu definieren und dafür die richtigen Schritte zu ergreifen.
AUTOMOBIL PRODUKTION: Wie wirken neue Geschäftsmodelle? Fraglich ist, wie sich ein sich wandelndes Endnutzerverhalten auf Zulieferverantwortlichkeiten und Lastenhefte auswirken wird. Was, wenn künftig Autos nicht mehr verkauft werden, sondern bedarfsweise geleast oder gemietet? Passen dann noch die bisherigen Regelungen zum Beispiel zu Haftungoder im Vertriebsrecht? Welche gesetzlichen Strukturen fehlen, damit es funktioniert? Falls Autobatterien für die Stromnetze als Zwischenspeicher genutzt werden, wie wird das vergütet und wer haftet für die eventuell reduzierte Lebensdauer? Und wenn künftig detaillierte Bewegungsprofile der Autos und ihrer Nutzer erstellt werden können, wie ist das mit dem Datenschutz vereinbar? Um das in der Praxis umzusetzen, müsste der gesetzliche Rahmen grundlegend angepasst werden.
Das Interview führte Andreas Gottwald"
Quelle "Automobil Produktion", Oktober 2011, Seite 26 ff.
