Die Europäische Kommission hat am 14. Dezember 2010 einen Entscheidungsvorschlag vorgelegt, in dem ein neuer Vorstoß für ein Europäisches Einheitspatent unternommen wird. Kritiker befürchten, dass mit einem solchen Einheitspatent auch die großzügige Vergabepraxis des Europäischen Patentamts zu sogenannten computerimplementierten Erfindungen übernommen wird. In Deutschland könnte dies eine Erleichterung für die Anmeldung von Software-Patenten nach sich ziehen. Insbesondere für IT-Unternehmen könnten sich hieraus mittelfristig neue Möglichkeiten eines Know-how-Schutzes ergeben.
Schon seit einigen Jahren ringen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union um die Kodifizierung eines Gemeinschaftspatents, das mit einer einzelnen Anmeldung unmittelbare Wirkung in ganz Europa entfalten soll. Bislang existiert mit dem Europäischen Patent lediglich eine Mischform, bei der zwar die Anmeldung und das Erteilungsverfahren zentral beim Europäischen Patentamt erfolgt. Das erteilte Patent muss danach jedoch in jedem einzelnen Bestimmungsstaat, in dem der Patentschutz gewünscht wird, gesondert validiert werden. Diese Praxis zieht, insbesondere durch die erforderlichen Übersetzungen der Patentschrift in die jeweiligen Landessprachen, unter Umständen erhebliche Kosten nach sich. Die industriell ausgerichteten Mitgliedsstaaten mit einem umfangreichen Patentwesen wie Deutschland, Frankreich oder Großbritannien kämpfen daher für ein vereinfachtes, europaweites Patentsystem. Bislang scheiterten solche Bemühungen jedoch an der Blockade von Staaten wie Italien oder Spanien, die einen Rücklauf ihrer nationalen Anmeldezahlen befürchten und sich gegen eine Beschränkung des Anmeldeverfahrens auf die drei Amtssprachen des Europäischen Patentamts (Englisch, Französisch und Deutsch) wehren. Ein möglicher Kompromiss zur Sprachenregelung ist zuletzt in einer Abstimmung am 10. November 2010 am Veto von Italien und Spanien gescheitert.
Mit dem neuerlichen Vorstoß wollen nunmehr zwölf Mitgliedsstaaten, zu denen unter anderem Deutschland, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande, Luxemburg und Polen gehören, im Rahmen einer "verstärkten Zusammenarbeit" ein abgespecktes Einheitspatent aufsetzen. Ein beim Europäischen Patentamt angemeldetes und geprüftes Patent würde dann unmittelbar nur in diesen Staaten Gültigkeit erlangen. Auf diesem Weg kann der Widerstand einzelner Mitgliedsstaaten an der Einheitslösung umgangen werden. Den Kritikern steht frei, sich später jederzeit noch der Initiative anschließen zu können.
Im Internet wurden bereits Stimmen laut, die aufgrund des Einheitspatents eine weitere Aufweichung des prinzipiellen Verbots von Software-Patenten befürchten. Denn beim Einheitspatent würde eine Prüfung der Patentierbarkeit durch das Europäische Patentamt erfolgen. Dessen relativ großzügige Erteilungspraxis bei Software-Patenten ist in der IT-Szene sehr umstritten. Das Europäische Patentamt vertritt den Standpunkt, dass eine Patentierung von Erfindungen, die ein Computerprogramm enthalten, zulässig sei, solange diese Erfindung einen "technischen Charakter" habe (vgl. die Broschüre "Patente für Software?" des Europäischen Patentamts). Im europäischen Regelwerk sei lediglich die Patentierung von Programmen für Datenverarbeitungsanlagen "als solche" ausgeschlossen. Der Verweis des Europäischen Patentamts auf den unbestimmten Rechtsbegriff des "technischen Charakters" ist naturgemäß sehr weit, da im Grunde jede Software in irgendeiner Weise einen technischen Beitrag leisten kann (z.B. nicht nur die innovative Steuerung eines Roboterarms, sondern auch eine effizientere Speicheraufteilung in einer EDV-Anlage oder die Verbesserung der Sprachqualität bei Mobilfunkverbindungen).
Eine solche Patentierungspraxis führt bei vielen Entwicklern zu steigender Rechtsunsicherheit, denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein bestimmtes Datenverarbeitungskonzept trotz eigener Programmentwicklung bereits anderweitig geschützt ist und dadurch eine Patentverletzung darstellt. Umgekehrt plädieren Befürworter von Software-Patenten dafür, dass gute Programmideen auf diese Weise ihren verdienten Schutz erhielten. Dies stelle auch eine Chance dar, sich vom Wettbewerb abzuheben. Vor diesem Hintergrund sollte man die weitere Entwicklung des Einheitspatents im Auge behalten.
Es bleibt abzuwarten, ob der Vorschlag für ein Einheitspatents auch beim Ministerrat und dem Europäischen Parlament Zustimmung findet. Wir werden an dieser Stelle laufend berichten.
