Ist für die DENIC eG. ("DENIC") offenkundig und ohne weiteres feststellbar, dass die Registrierung einer Domain Rechte Dritter verletzt, muss die DENIC die rechtsverletzende Registrierung nach einer entsprechenden Beanstandung des Verletzten löschen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27.10.2011 (I ZR 131/10 - regierung-oberfranken.de) entschieden.[Read More]
Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10) hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein Hostprovider als Störer für von ihm nicht verfasste oder gebilligte Äußerungen eines Dritten in einem Blog auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Zudem stellte der Bundesgerichtshof klar, dass deutsche Gerichte in Fällen zuständig sein können, obwohl der Hostprovider seinen Sitz im Ausland hat.[Read More]
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute seine mit Spannung erwartete Entscheidung in Sachen Oracle gegen UsedSoft wegen des Vertriebs von Gebrauchtsoftware bekannt gegeben. Eine endgültige Klärung des Streits darüber, ob ein Softwarehersteller den weiteren Vertrieb seiner online in Verkehr gebrachten Software kontrollieren und ggf. untersagen kann, ist durch den heutigen Beschluss des BGH allerdings nicht erfolgt. Ausweislich der Pressemitteilung des BGH werden dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verschiedene Fragen im Zusammenhang mit dem Vertrieb gebrauchter Softwarelizenzen zur Vorabentscheidung vorgelegt, bevor der BGH endgültig entscheidet. Der übliche Zeitrahmen zwischen Vorlage und Entscheidung des EuGH beträgt bei Vorabentscheidungen etwa ein bis zwei Jahre.
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Nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf (27.05.2009, Az. 12 O 134/09) trifft den Inhaber eines privaten Internetzugangs, über den urheberrechtliche Rechtsverletzungen begangen werden, auch für volljährige Familienangehörige eine Überwachungspflicht. Bei Verletzung dieser Pflicht droht Haftung nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Dabei wendet das Gericht auch die Regeln über die täterschaftliche Verantwortlichkeit für Online-Zugangskonten auf Grundlage der "Halzband"-Entscheidung des BGH entsprechend an.
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