Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (09.03.2010, Az. C-518/07) verstößt die Unterwerfung der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich unter staatliche Kontrolle gegen die EG-Datenschutzrichtlinie (RL 95/46/EG). Nun werden einige Bundesländer die Struktur ihrer Aufsichtsbehörden ändern müssen.
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