Wird das Konto eines eBay-Nutzers durch einen Dritten missbräuchlich
verwendet, ohne dass der Kontoinhaber damit rechnen musste, kommt eine
vertragliche Haftung weder nach den Grundsätzen der Duldungs- oder
Anscheinsvollmacht noch gemäß der eBay-AGB in Betracht. Der VIII.
Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (11.05.2011, Az. VIII ZR 289/09)
stellt damit für die vertragliche Haftung bei einem
Nutzerkonto-Missbrauch höhere Voraussetzungen auf als der I. Zivilsenat
im "Halzband"-Urteil für die deliktische Haftung gefordert hat.
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Vom 8.-10. September findet an der Leuphana Universität in Lüneburg die 12. Herbstakademie der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI)
statt. DLA Piper wird sowohl mit vier Teilnehmern als auch als Sponsor
der Tagung vertreten sein. Zwei unserer Kollegen werden zudem Vorträge
halten.
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Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (08.06.2011, Az. VIII ZR 305/10)
kann ein Verkäufer bei Diebstahl der angebotenen Ware seine
eBay-Auktion vorzeitig beenden, ohne dass er dem zu diesem Zeitpunkt
Höchstbietenden Erfüllung oder Schadensersatz schuldet. Das Gericht
stützte seine Entscheidung dabei auf die in den eBay-AGB enthaltene
Wertung sowie den allen Teilnehmern zugänglichen Hinweisen zum
Auktionsablauf, wonach der "Verlust" des Kaufgegenstandes eine
vorzeitige Beendigung der Auktion rechtfertigt.
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DLA Piper hat die Informationskampagne "Shifting Landscapes" gestartet, die Unternehmen gezielt für die IT-rechtlichen Herausforderungen des Internet sowie die Fragen des geistigen Eigentums in der virtuellen Welt sensibilisieren und Klarheit hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung schaffen soll. Dabei stehen vor allem drei große Themen im Mittelpunkt, die bei der kommerziellen Nutzung der Informationstechnologie von größter Bedeutung sind: der Vertriebskanal Internet, die Verlagerung der Datenverarbeitung in die virtuelle Welt ("Cloud Computing") sowie der Umgang mit digitalen Vermögenswerten.
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