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In einem am 8. Mai 2012 verkündeten Urteil (VI ZR 217/08) bejahte der BGH die Zuständigkeit deutscher Gerichte für Unterlassungsklagen in Fällen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei Internetveröffentlichungen, wenn sich der Mittelpunkt der Interessen des Klägers in Deutschland befindet.[Read More]

Posted by Hans Peter Wiesemann on Friday 11 May 2012

Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10) hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein Hostprovider als Störer für von ihm nicht verfasste oder gebilligte Äußerungen eines Dritten in einem Blog auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Zudem stellte der Bundesgerichtshof klar, dass deutsche Gerichte in Fällen zuständig sein können, obwohl der Hostprovider seinen Sitz im Ausland hat.[Read More]

Posted by Thomas Jansen on Thursday 27 Oct 2011

Nachdem das Bundesinnenministerium Ende 2010 den Entwurf einer neuen Regelung zum Schutz vor besonders schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet vorgestellt und sich die Aufregung um den Entwurf mittlerweile etwas gelegt hat, hat der Bundesrat im Juni 2011 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (BR-Drs. 156/11) zur Verbesserung Datenschutzes im Internet in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir fassen noch einmal die wesentlichen Teile der vom Bundesinnenministerium vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung zusammen, stellen den aktuellen Gesetzentwurf des Bundesrates vor und zeigen die Auswirkungen beider Gesetzesinitiativen auf.
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Posted by Markus Lang on Saturday 30 Jul 2011

Der Bundesgerichtshof (29.03.2011, Az. VI ZR 111/10) hat seine Rechtssprechung zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte gemäß § 32 ZPO im Falle von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet weiter konkretisiert und insbesondere klar gestellt, dass der Serverstandort für einen Inlandsbezug nicht entscheidend ist. Vorliegend sah das Gericht den für die Begründung der Zuständigkeit deutscher Gerichte erforderlichen deutlichen Inlandsbezug als nicht gegeben an.
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Posted by Patrick Schwarzbart on Friday 01 Apr 2011

Deutsche Gerichte können bei Klagen auf Unterlassung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegen eine US-amerikanische Tageszeitung, die im Internet zum Abruf bereitgehalten wird, gemäß § 32 ZPO international zuständig sein. Der Bundesgerichtshof (02.03.2010, Az. VI ZR 23/09) führt damit seine Rechtsprechung zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Rechtsverletzungen im Internet fort und konkretisiert weiter die Voraussetzungen für den zuständigkeitsbegründenden Inlandsbezug.

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Posted by Patrick Schwarzbart on Tuesday 30 Mar 2010