In einem am 8. Mai 2012 verkündeten Urteil (VI ZR 217/08) bejahte der BGH die Zuständigkeit deutscher Gerichte für Unterlassungsklagen in Fällen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei Internetveröffentlichungen, wenn sich der Mittelpunkt der Interessen des Klägers in Deutschland befindet.[Read More]
Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10) hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein Hostprovider als Störer für von ihm nicht verfasste oder gebilligte Äußerungen eines Dritten in einem Blog auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Zudem stellte der Bundesgerichtshof klar, dass deutsche Gerichte in Fällen zuständig sein können, obwohl der Hostprovider seinen Sitz im Ausland hat.[Read More]
Nachdem das Bundesinnenministerium Ende 2010 den Entwurf einer neuen Regelung zum Schutz vor besonders schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet vorgestellt und sich die Aufregung um den Entwurf mittlerweile etwas gelegt hat, hat der Bundesrat im Juni 2011 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (BR-Drs. 156/11) zur Verbesserung Datenschutzes im Internet in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir fassen noch einmal die wesentlichen Teile der vom Bundesinnenministerium vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung zusammen, stellen den aktuellen Gesetzentwurf des Bundesrates vor und zeigen die Auswirkungen beider Gesetzesinitiativen auf.
[Read More]
Der Bundesgerichtshof (29.03.2011, Az. VI ZR 111/10)
hat seine Rechtssprechung zur internationalen Zuständigkeit deutscher
Gerichte gemäß § 32 ZPO im Falle von Persönlichkeitsrechtsverletzungen
im Internet weiter konkretisiert und insbesondere klar gestellt, dass
der Serverstandort für einen Inlandsbezug nicht entscheidend ist.
Vorliegend sah das Gericht den für die Begründung der Zuständigkeit
deutscher Gerichte erforderlichen deutlichen Inlandsbezug als nicht
gegeben an.
[Read More]
Deutsche Gerichte können bei Klagen auf Unterlassung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegen eine US-amerikanische Tageszeitung, die im Internet zum Abruf bereitgehalten wird, gemäß § 32 ZPO international zuständig sein. Der Bundesgerichtshof (02.03.2010, Az. VI ZR 23/09) führt damit seine Rechtsprechung zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Rechtsverletzungen im Internet fort und konkretisiert weiter die Voraussetzungen für den zuständigkeitsbegründenden Inlandsbezug.
[Read More]