Der Bundesgerichtshof (14.04.2010, Az. VIII ZR 123/09) hat kürzlich über die Zulässigkeit formularmäßigen Schadenspauschalierungen entschieden. Das Urteil bietet Anlass, das Instrument des pauschalierten Schadensersatzes mit dem der Vertragsstrafe (wir berichteten) zu vergleichen.
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