Everything Matters

Nach der "Sommer unseres Lebens"-Entscheidung des BGH zur Haftung von Betreibern für Urheberrechtsverletzungen Dritter in offenen privaten WLANs (wir berichteten) wurden die Auswirkungen auf den WLAN-Betrieb im unternehmerischen Umfeld (Internetcafés, Gastronomie, Flughäfen, Büros) intensiv diskutiert. Zwei nachfolgende Entscheidungen der Landgerichte Hamburg und Frankfurt am Main geben zwar Leitlinien vor. Entscheidende Fragen bleiben aber weiterhin offen.
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Posted by Jochen Notholt on Friday 11 Mar 2011

Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Haftung des Betreibers eines privaten WLAN (wir berichteten) liegen zwischenzeitlich die Urteilsgründe vor (BGH, 12.05.2010, Az. I ZR 121/08). Sie enthalten über die Pressemitteilung hinaus weitere interessante Ausführungen zur Beweislast und Verkehrsicherungspflichten privater WLAN-Betreiber sowie zur Einordnung der IP-Adresse als Bestandsdatum.
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Posted by Antje Zimmerlich on Friday 09 Jul 2010

Auch eine Privatperson, über deren WLAN-Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann nach Einschätzung des BGH (12.05.2010, Az. I ZR 121/08) vom Rechteinhaber auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn der WLAN-Anschluss nicht die Sicherungen aufweist, die zum Zeitpunkt der Installation des WLAN-Routers für den privaten Bereich marktüblich waren. Der WLAN-Betreiber haftet dann bereits bei der ersten über sein Netz begangenen Urheberrechtsverletzung.  

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Posted by Antje Zimmerlich on Thursday 20 May 2010

Das OLG Köln (05.06.2009, Az. 6 U 223/08) sieht im Geschäftsmodell der gemeinsamen Nutzung von Internet-Flatrates ein wettbewerbswidriges Ausnutzen fremder Leistungen. FON treibe unlauteren Wettbewerb, indem es die DSL-Anschlüsse seiner Mitglieder zu Lasten der DSL-Anbieter kommerziell verwerte.

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Posted by Bernd Siebers on Thursday 03 Sep 2009